Bitte beachten Sie !
Patientenregeln / Praxisregeln
Sehr geehrte Patienten,
sehr geehrte Angehörige,
in unserer Praxis haben wir gewisse Regeln, die wir zur Gewährleistung eines reibungslosen Therapieablaufs und zur Verbesserung der Behandlungsqualität erarbeitet haben. Wir bitten Sie, diese Regeln sorgfältig durchzulesen, denn sie sind wesentlicher Bestandteil unserer Zusammenarbeit.
- Wir bitten um Verständnis, dass Nachmittags- und Abendtermine berufstätigen Patienten vorrangig vorbehalten sind. Natürlich versuchen wir dennoch, Ihre Terminwünsche umzusetzen.
- Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig 24 Stunden vorher ab. Unser Anrufbeantworter läuft rund um die Uhr. Diese Regelung ist notwendig, damit wir abgesagte Termine neu vergeben können. Termine, die wir nicht neu vergeben können, bedeuten für uns nicht nur einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Sie stellen auch für Patienten, die auf Termine warten, eine Verzögerung ihrer Therapie dar. Im Krankheitsfall ist auch eine spätere Absage möglich. Wir bitten dann allerdings um Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Wir behalten uns vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung zu stellen. Die Ausfallgebühr beträgt dem aktuellen Kassensatz bei gesetzlich versicherten Patienten, bzw. bei privat Versicherten dem in der Honorarvereinbarung festgelegten Satz, pro nicht rechtzeitig abgesagtem Termin. Nicht wahrgenommene Einheiten können nicht durch Unterschrift auf dem Rezept getilgt werden. Das ist gesetzlich verboten.
- Eine Therapie ist nur dann effektiv, wenn die Inhalte Zuhause weitergeübt werden. Dafür geben wir Ihnen und Ihren Angehörigen Anleitungen. Nehmen Sie sich als Angehörige die Zeit für den notwendigen Austausch. PatientInnen werden zur Therapie nicht wie zu einer „Reparatur“ abgegeben. Ihre Mitwirkung als Angehörige ist wesentlicher Bestandteil des Therapieerfolgs.
- Zusätzliche Berichte oder Bescheinigungen, müssen wir Ihnen privat berechnen. Die Aufwandsentschädigung liegt zwischen 5,00€ und 50,00€ pro Bericht/ Bescheinigung. Eine Kopie des letzten Therapieberichts an den verordnenden Arzt falls gefordert, erhalten Sie selbstverständlich kostenlos.
- Wir nehmen unsere therapeutische Schweigepflicht sehr ernst. Wenn Sie einen Austausch mit anderen Therapeuten, Erzieherinnen oder Lehrern möchten, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Schweigepflichtentbindung. Soll ein nicht sorgeberechtigter Elternteil/Angehöriger informiert werden, brauchen wir ebenfalls eine Schweigepflichtentbindungs-Erklärung.
- Wir können die Aufsichtspflicht nur während der Therapie und nur für den Patienten selbst übernehmen. Für die Zeit außerhalb der Therapie gilt Ihre Aufsichtspflicht nicht. Sollten Sie etwas beschädigen, melden Sie es uns bitte fairerweise. Dafür gibt es schließlich eine Haftpflichtversicherung.
Wir wünschen uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit .
Ihr Praxisteam
Das Rezept
Auf dem Rezept hat der Arzt die Möglichkeit verschiedene Heilmittel zu verordnen, an diese sind wir gebunden. Es ist uns nicht gestattet Heilmittel eigenständig zu ändern. Dies bedeutet, dass wenn bei Ihnen z.B. „Manuelle Therapie“ verordnet ist, wir Ihnen dafür keine Massage abgeben können. Wir würden uns in diesem Fall strafbar machen.
Wir sind außerdem dazu verpflichtet, die Rezepte auf ordnungsgemäße Ausstellung zu überprüfen. Rezepte, die nicht den Heilmittel-Richtlienen entsprechen, werden von den Krankenkassen nicht vergütet. Von daher freuen wir uns über jeden, der uns vor Behandlungsbeginn seine Verordnung zukommen lassen kann, um die entsprechenden Überprüfung vorzunehmen.
Änderungen auf dem Rezept müssen vom Arzt mit Datum und Unterschrift versehen sein.
Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden.
Privat-Rezepte
Vor der ersten Behandlung wird Ihnen eine Honorarvereinbarung ausgehändigt, die Sie sich bitte genau durchlesen und unterschreiben.
Unsere Privatpreise entsprechen nicht den Beihilfesätzen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, was Sie erstattet bekommen.
Termine
Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet für Sie keine bzw. nur kurze Wartezeiten. Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Termine mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden müssen. Durch nicht wahrgenommene/nicht abgesagte Termine entstehen bei Physiotherapeuten jedes Jahr große wirtschaftliche Verluste. Dazu kommt der Fachkräftemangel, der dafür sorgt, dass nicht jeder Patient innerhalb seines benötigten Zeitfensters seine Behandlung bekommen kann.Bei nicht eingehaltenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den kassenüblichen Satz privat in Rechnung zu stellen.
Anspruch aus § 615 S. 1 BGB wegen Annahmeverzuges des Patienten
Nach § 615 S. 1 BGB kann der Dienstverpflichtete die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, falls der Dienstverpflichtete mit der Annahme der Dienste in Verzug gerät. Er muss sich lediglich den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder zu erwerben böswillig unterlässt, § 615 S. 2 BGB.
BITTE BEACHTEN:
- Wartezeiten bleiben Ihnen erspart
- Sie erhalten von Beginn an feste und gemeinsam vereinbarte Termine
- Dabei wird insbesondere auf gleichbleibende Zeiten geachtet, um ihre Terminplanung zu erleichtern
ABSAGEPFLICHT
Kurzfristige Therapieausfälle und die damit entstehenden Lücken, lassen sich nicht mehr durch andere Patienten ausgleichen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass versäumte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, privat in Rechnung gestellt werden müssen.