Physiotherapie
PHYSIOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN:
Wir bieten Ihnen Physiotherapie …
- in unserer Praxis
- in Pflegeeinrichtungen
- in Behindertenwohnheimen
- bei Ihnen zu Hause
Allgemeine Krankengymnastik
- Förderung der Beweglichkeit durch aktive und funktionelle Übungen.
- Stärkung von geschwächten Muskeln durch kräftigende Übungen zur Haltungs- und Koordinationsverbesserung.
- Atemübungen zur Unterstützung der Atmung bei Atemwegserkrankungen (Lockerung, Mobilisation, Sekretlösung, Erleichterung der Atmung).
Manuelle Therapie
Ziel:
Wiederherstellung des Zusammenspiels zwischen Gelenken, Muskeln und Nerven
Wege zum Ziel:
Passive Techniken, aktive Übungen
Massage
Ziel:
Verspannte Muskelpartien zu lockern, die Durchblutung zu fördern und den Stoffwechsel anzuregen, Positiver Einfluss auf Kreislauf, Blutdruck, Atmung und Psyche, Schmerzreduktion.
Wege zum Ziel:
- Unterschiedliche Grifftechniken, wie zum Beispiel: Streichen, Kneten, Walken, Rollen, Lockern, Hacken, Klatschen, Klopfen oder Reiben, werden von den Therapeuten je nach gewünschter Wirkung angewendet.
Manuelle Lymphdrainage
Ziel:
Unterstützung des Venös-Lymphatischen Rückflusses durch manuelle Techniken des Therapeuten
KG-ZNS / PNF Behandlung
PNF fördert das Zusammenspiel zwischen Rezeptoren, Nerven und Muskeln („Neuromuskulär“). Arbeiten diese gut zusammen, fallen Ihnen alle alltäglichen Bewegungen leichter („Fazilitation“)
Die PNF Therapie unterscheidet sich von anderen Übungsbehandlungen:
- Speziell die Drehungen / Rotationen bei den Bewegungen werden gezielt hervorgehoben, um den Muskelverläufen optimal gerecht zu werden.
- Eine PNF-Therapie regt die Rezeptoren in Gelenken, Muskeln und Sehnen durch gezielte Stimulation an und aktiviert diese.
Krankengymnastik mit Gerät
Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie
“Krankengymnastik mit Gerät” (KGG) ist ein Synonym für eine abgespeckte Form der Medizinischen Trainingstherapie. Es handelt sich hierbei um ein auch für gesetzlich versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf. Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Vorgesehen ist die KGG Seitens der Krankenkassen als Gruppentherapie, sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, die gleichzeitig Behandlungstermine in Anspruch nehmen können, bieten wir diese Leistung gleichfalls als Einzelbehandlung an.
Die Therapeuten unserer Praxis sind für die Durchführung dieser Leistung qualifiziert. Die Ausstattung unserer Praxis umfaßt ein Mehrfaches des von den Krankenkassen geforderten Mindeststandards.
Wärme-Kälte Therapie
Ziel:
Schmerzlinderung
Durchführung:
Applikation von Wärme- oder Kälteträgern (in Abhängigkeit des Krankheitsbildes)
LEISTUNGEN DER GESETZL.
VERSICHERUNG
Das Leistungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt den Leistungsanspruch des einzelnen Versicherten darauf,
dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
- Ausreichend ……
In der Schule bedeutet das wohl Note 4 - Zweckmäßig ……
Ist eine Obstkiste als Wohnzimmertisch auch - Wirtschaftlich ……
Also wohl mit dem geringsten finanziellen Aufwand